Wer darf hier wohnen?
Der Bäckermeister Johann Jobst Wagener hat in seinem Testament festgehalten, dass sein Geld, wenn es nicht mehr für die Versorgung seiner Nachkommen benötigt wird, eingesetzt werden soll, um den ….“Armen, Kranken, Rathlosen und Nothleidenden“… zu helfen.
Das gilt auch heute! Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in wirtschaftlich und teilweise sozial prekärer Situation und sind in sehr vielen Fällen zudem krank. Etwa die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner erfahren zusätzliche Betreuung durch rechtliche Betreuer, Wohnambulanzen, Pflegedienste.
Wenn es eine Wohnung zu vermieten gibt, führen wir ein ausführliches Gespräch mit den Mietinteressenten und ggf. deren Betreuern. Nach einer gründlichen Besichtigung der Anlage und der Wohnung wird in diesem Gespräch auch die Antwort auf die einleitende Frage gegeben: Wer darf hier wohnen?
Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Hannover erfolgt die Wohnungsvergabe bis auf Weiteres durch Zuweisung seitens der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadterneuerung und Wohnen. Bei Mietinteresse wenden Sie dich bitte an diese Stelle. Hier finden Sie hilfreiche Informationen: Bereich Stadterneuerung und Wohnen